Das Arbeitsgesetz für Lkw-Fahrer nach EG 561/2006

In den Ländern der Europäischen Union gelten für Lkw mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einheitliche Gesetze zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer. Diese sind für Gewerbetreibende aus allen Branchen bindend. Sie dienen der Sicherstellung von Verkehrssicherheit, Arbeitnehmerschutz und gleichen Wettbewerbsbedingungen. Da solche Gesetzestexte oft sehr lang und für Laien schwer verständlich formuliert sind, erklären wir in diesem Artikel verständlich und praxisnah, wie sich die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern zusammensetzen.

Zunächst sollte man wissen, dass jeder Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Auf der personenbezogenen Fahrerkarte im Scheckkartenformat zeichnet dieser alle Aktivitäten des Fahrers auf. Hierzu steckt der Fahrer seine Karte vor der Fahrt in den Fahrtenschreiber ein und dokumentiert über das Bedienfeld seine Arbeits- und Pausenzeiten. Außerdem speichert der digitale Fahrkartenschreiber automatisch die Fahrtgeschwindigkeit des Lkw über den gesamten Arbeitstag hinweg. Bei einer Verkehrskontrolle können diese Daten von Polizeibeamten ausgelesen und auch für bis zu 28 Tage rückwirkend eingesehen werden. So bekommen sie einen Überblick – auch über eventuelle Verstöße, wie zum Beispiel das Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit oder das Überziehen der vorgegebenen Lenkzeiten.

Unter der Lenkzeit versteht man die reine Fahrtzeit des Fahrers – also die Zeit, in der der Lkw bewegt wird.

  • Maximal 9 Stunden tägliche Lenkzeit
  • Zweimal wöchentlich darf auf 10 Stunden pro Tag erhöht werden
  • Maximal 56 Stunden Wochenlenkzeit
  • Maximal 90 Stunden Gesamtlenkzeit innerhalb zwei Wochen

Es dürfen maximal 6 Tageslenkzeiten pro Woche erfolgen.

 

Außer den Lenkzeiten muss der Fahrer auch seine Gesamtarbeitszeit dokumentieren. Hierzu zählen neben der Fahrtzeit zum Beispiel die Sicherung der Ladung und Wartezeiten, denn auch wenn Sender und Empfänger gesetzlich zum Be- und Entladen des Lkw verpflichtet sind, zählen die Wartezeiten währenddessen für den Fahrer zur Gesamtarbeitszeit dazu.

  • Maximal 13 Stunden tägliche Arbeitszeit
  • Zweimal wöchentlich darf auf 15 Stunden erhöht werden

 

Zum Arbeitstag eines Lkw-Fahrers gehören auch regelmäßige Pausenzeiten. Die Pause beträgt regulär 45 Minuten und muss zu bestimmten Zeiten gehalten werden. 

  • 45 Minuten Pause nach 4,5 Stunden Lenkzeit
  • 45 Minuten Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit

Die Pausenzeit kann auch gesplittet werden, jedoch nur in Teile zu je 15 und 30 Minuten – in genau dieser Reihenfolge.

 

Von der Arbeitszeit ausgenommen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten, die nach jedem Arbeitstag folgen. Diese unterscheiden sich in tägliche und wöchentliche Ruhezeit und dürfen nicht mit der Pausenzeit verwechselt werden. 

  • Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden
  • zweimal wöchentlich darf sie auf 9 Stunden gekürzt werden

 

Die wöchentliche Ruhezeit beschreibt die Zeit, die der Fahrer am Wochenende hat.

  • Reguläre Wochenruhezeit 45 Stunden pro Woche
  • Alle 2 Wochen darf sie auf 24 Stunden gekürzt werden

Die reguläre Wochenruhezeit muss der Fahrer immer außerhalb des Lkw verbringen. Im Falle der gekürzten Wochenruhezeit ist dies nicht vorgeschrieben.

 

Es versteht sich von selbst, dass Disponenten die Fahrtzeiten der Lkw-Fahrer so effizient wie möglich nutzen möchten. Daher planen sie durchschnittlich mit 600 ­– 700 km, die ein Lkw-Fahrer innerhalb der täglichen 9-stündigen Lenkzeit zurücklegt. Die Planung geht dabei davon aus, dass es keine Verkehrsbehinderungen gibt und die Strecke ausschließlich auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von maximal 90 km/h zurückgelegt wird. In der Realität sind die Verkehrsbedingungen jedoch abweichend, da der Fahrer natürlich auch andere Straßen befährt und es zum Beispiel zu Staus kommen kann.

Auch besteht die Arbeit des Fahrers nicht nur aus der reinen Lenkzeit. Die Gesamtarbeitszeit von maximal 13 Stunden täglich umfasst neben der Lenkzeit auch andere Tätigkeiten und Wartezeiten, die häufig bei den Verladern entstehen.

In Anbetracht der Tatsache, dass – wie bereits oben erwähnt – Ruhezeiten hin und wieder gekürzt und Lenk- und Arbeitszeiten verlängert werden können, entsteht für den Fahrer oft das Dilemma, die Lenkzeiten mit der Gesamtarbeitszeit zu vereinbaren. Insbesondere unter Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeiten kommt es daher zu unterschiedlich aufgebauten Arbeitstagen, wie die folgende Grafik verdeutlicht. Sie zeigt eine beispielhafte 6-tägige Arbeitswoche eines Lkw-Fahrers mit einer anschließenden gekürzten Wochenruhezeit und einer detaillierten Zusammenrechnung der täglichen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten: