ADR-Transporte: kleine Einführung

Ätzende, selbstentzündliche oder giftige Stoffe: Wer Gefahrgüter transportiert, trägt eine besondere Verantwortung, muss spezielle Vorgaben beachten und zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen – ein Aufwand, den viele Speditionen scheuen. Warum bietet ULEX diese anspruchsvollen Leistungen an? Weil wir gern Verantwortung tragen, über das erforderliche Know-how verfügen und die Bedürfnisse unserer Kunden ernst nehmen.

Den Anstoß dazu gab vor drei Jahren einer unserer Lieblingskunden, der uns nach einer Geschäftserweiterung bat, künftig auch seine ADR-Güter zu transportieren. Unser Mitarbeiter Marco Hagelstein, der seit der Ausbildung 2010 Teil der ULEX Familie ist, war direkt bereit, sich im Bereich der Gefahrguttransporte fortzubilden – und kümmert sich seitdem als zertifizierter Gefahrgutbeauftragter für den Straßentransport um die Überwachung unserer ADR-Aufträge von der Übernahme der Ware bis zu ihrer Anlieferung beim Empfänger. Auch für die Fahrer mit entsprechenden Qualifikationen und für die erforderliche Fahrzeugausstattung mit ADR-Sicherungsmaterial ist gesorgt.

Mittlerweile haben wir uns bei unseren Kunden als zuverlässiger und erfahrener Partner für ADR-Transporte etabliert und damit neben unserem anderen Steckenpferd, den Langgutsendungen nach Frankreich, ein weiteres spezielles Leistungspaket im Angebot. Warum Sie mit Ihren Gefahrguttransporten bei ULEX immer in den besten Händen sind, erfahren Sie im Kapitel „ADR-Transporte“. Hier im Blog geht es mit einem kleinen Q&A weiter – für alle, die mehr über Gefahrgut-Transporte wissen möchten.

Was bedeutet ADR überhaupt?

ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“, auf Deutsch also „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.

Was sind Gefahrgüter?

Gefahrgüter sind Stoffe oder Gegenstände, deren physische oder chemische Eigenschaften beim Transport im öffentlichen Raum zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden können. Eine internationale Zentraltabelle klassifiziert diese Güter nach UN-Nummern und schlüsselt diese weiter in Gefahrgutklassen, Gefahrgutgruppen etc. auf.

Wenn Sie einen Blick in dieses „Verzeichnis der gefährlichen Güter“ werfen, werden Sie auch über Alltagsgegenstände wie Kleber, Batterien und Deodorants stolpern. Keine Sorge: Sie müssen nicht direkt Sicherheitsmaßnahmen einleiten, wenn in Ihrer Handtasche ein Deo steckt. Werden solche Güter im privaten Rahmen und in kleinen Mengen transportiert, sind sie nicht kennzeichnungspflichtig. Das ändert sich erst ab einer klar definierten Menge – und zwar dann, wenn beim Transport die Grenze von 1.000 Gefahrgutpunkten überschritten wird. Diese Punkte errechnen sich aus der UN-Nummer des Guts und der transportierten Menge in Kilogramm oder Litern.

Wozu dient die Gefahrgutkennzeichnung an Lkw?

Jeder Lkw, der Gefahrgüter transportiert, muss laut Gefahrgutverordnung GGVSEB vorn und am Heck mit orangen Warntafeln darüber informieren. Dazu zeigen sie in der oberen Hälfte die Ziffer der Gefahrgutklasse und in der unteren Hälfte die UN-Nummer des beförderten Guts – nur beim Transport mehrerer Produkte entfallen die Nummern. Die Warnhinweise helfen den Einsatzkräften bei Unfällen enorm, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Welche ADR-Schutzausrüstung muss das Fahrpersonal mitführen?

Um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen, müssen die Fahrerinnen und Fahrer im Lkw einen nach GGVSE-Vorschriften ausgestatteten Gefahrgutkoffer mit sich führen. Sein Inhalt ist gesetzlich vorgegeben, richtet sich nach den transportierten Gefahrgutstoffen und wird vom Absender/Verlader und vom Gefahrgutbeauftragten auf Vollständigkeit und Haltbarkeit geprüft. Denn einige Inhalte wie Feuerlöscher, Verbandsmaterial und verschiedene Flüssigkeiten haben ein Verfallsdatum, das nicht überschritten werden darf. Beispiele für die Kofferinhalte und Gewichte gemäß GGVSEB:

Gefahrgutkoffer Typ I – 1,2 kg

  • Handschuhe aus PVC
  • Augenspülflasche 500 ml
  • Schutzbrille

Gefahrgutkoffer Typ II – 2,15 kg

  • Handschuhe aus PVC
  • Augenspülflasche 500 ml
  • Schutzbrille
  • Overall
  • Schutzstiefel

Gefahrgutkoffer Typ III – 4,8 kg

  • Handschuhe aus PVC
  • Augenspülflasche 500 ml
  • Schutzbrille
  • Overall
  • Schutzstiefel
  • Vollmaske
  • Kombinationsfilter

Was hat es mit der 1.000-Punkte-Regelung auf sich?

Das ADR-Punktesystem hilft, die Risiken transportierter Gefahrgutmengen zu bewerten, und sorgt so dafür, dass nicht jeder Bürger eine ADR-Bescheinigung für sein Deo oder seine Campinggas-Kartusche braucht. Erst geschäftliche Fahrten mit Gefahrgutmengen ab 1.000 Punkten erfordern eine Kennzeichnung am Fahrzeug, ein Transportdokument mit Verweis auf die ADR-Güter, einen gültigen 2-kg-Feuerlöscher und eine Unterweisung durch den Verlader zur Ware, zu ihren Gefahren und zur geeigneten Handhabung bei Unfällen.

1.000 ADR-Punkte entsprechen in der Praxis zum Beispiel 333 Litern Benzin oder 1.000 Litern Diesel. Bleibt eine Privatperson unter diesen Mengen, darf sie sie ohne Bescheinigung, Fahrzeugkennzeichnung, persönliche Schutzausrüstung und Beschränkung für Tunneldurchfahren befördern – nur ein 2-kg-Feuerlöscher ist immer Pflicht.

Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragen?

Wenn ein Unternehmen Gefahrgüter versendet, verpackt oder transportiert, muss es entweder einen externen Gefahrgutbeauftragten buchen – oder intern einen Mitarbeiter für diese Aufgabe zu qualifizieren. Weil wir unsere Kompetenzen gern im Haus bündeln und darauf Wert legen, dass sich unsere Mitarbeiter weiterentwickeln, waren wir froh, unseren Mitarbeiter Marco Hagelstein für diese Aufgabe gewinnen zu können. Denn weil wir bei ULEX Gefahrgüter transportieren und umschlagen, werden wir automatisch zum Versender/Verlader und brauchen daher einen Gefahrgutbeauftragten, der unserer Verantwortung für Fahrer und Transportgüter gerecht wird und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Was sind die Aufgaben eines oder einer Gefahrgutbeauftragten?

Gefahrgutbeauftragte sorgen verantwortlich dafür, dass vom verladenden und transportierenden Unternehmen und von allen beim Transport beteiligten Dienstleistern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sie halten interne Schulungen für alle Mitarbeiter im Lagerumschlag und in der Fahrzeugdisposition ab, die aktiv mit den Gefahrgütern in Berührung kommen. Sie dokumentieren Unfälle im Jahresbericht und versenden sie an die zuständige Behörde: Jedes Jahr erstellen sie einen Gefahrgutbericht mit allen Informationen über die Zusammensetzung und Mengen beförderter Gefahrgüter, über abgehaltene Schulungen und, falls nötig, Schäden und Unfälle im ADR-Kontext. Im Falle der Prüfung durch eine Kontrollbehörde legen die Gefahrgutbeauftragten ihrer Geschäftsführung diese Berichte vor.

Was sind Aufgaben und Pflichten von Absendern und Verladern bei Gefahrgutsendungen?

Vor der Verladung der Güter ist jeder Absender verpflichtet, beim Fahrzeugführer eine Kontrolle durchzuführen, in deren Rahmen die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung sowie Vollzähligkeit und Nutzbarkeit des Equipments geprüft wird. So wird beispielsweise der Feuerlöscher auf Zulässigkeit und sein noch nicht abgelaufenes Haltbarkeitsdatum hin überprüft. Auch die Ausstellung der Beförderungsdokumente, die ADR-Kennzeichnung der Ware, die Unterweisung des Fahrpersonals und die Kontrolle und Bescheinigung des Ausrüstungszustands gehören zu den Aufgaben.

Sie möchten mehr über Gefahrguttransporte erfahren oder selber einen ADR-Transport durchführen? Dann melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir freuen uns, wenn wir für Sie da sein dürfen.

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